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Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag

Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag Zulässigkeit von Schönheitsreparaturklauseln bei Wohnraummietverträgen Gemäß § 28 IV S. 3 II BV umfassen Schönheitsreparaturen nur das „Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen“. Wird der Mieter durch eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag zur […]

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05 August 2024

Auch im Bereich der Wohnimmobilien gilt unser Firmengrundsatz „Klasse statt Masse“. Wir vermitteln ausschließlich handverlesene Objekte und dies, falls erforderlich, mit der nötigen Diskretion.

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