PRESSE UND THEMEN

Gewerbeimmobilien im Mischgebiet: Welche Regeln gelten für Lieferverkehr?

In einem Mischgebiet darf das Wohnen nicht wesentlich gestört werden. Was als wesentliche Störung anzusehen ist, ist stark einzelfallabhängig und anhand aller Umstände des Einzelfalls der Gewerbeimmobilie zu bewerten. Es gibt hier verschiedene Gesetze und Verordnungen zur Konkretisierung des maßgeblichen § 6 Abs. 1 BauNVO. Tagsüber gilt beispielsweise bei der Lärmbelästigung der Maximalwert von 60 […]

weiterlesen //
09 Februar 2022

Auch im Bereich der Wohnimmobilien gilt unser Firmengrundsatz „Klasse statt Masse“. Wir vermitteln ausschließlich handverlesene Objekte und dies, falls erforderlich, mit der nötigen Diskretion.